In der Ausgabe vom  August 2015 habe ich einen Kommentar unter dem Titel „Irgendwie stinkt es hier“ veröffentlicht. Thema war ungereinigtes Abwasser, das von spanischen Gemeinden ins Meer geleitet wurde. Hat sich in den vergangenen Jahren etwas geändert? Jein! 

Spanien ignoriert seit 19 Jahren die Kommunale Abwasser-Richtlinie, die besagt, dass alle Ortschaften mit mehr als 15.000 Einwohnern ihr Abwasser klären müssen. 2011 wurde Spanien vom Europäischem Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wegen Nichterfüllung verurteilt. Im Jahr 2011 wurde festgelegt, dass bis Juli 2013 die 43 Gemeinden des Landes, die Abwasser unbehandelt in Flüsse oder in das Meer leiten, mit Kläranlagen ausgestattet sind.

Im Juli 2018 verurteilte der Gerichtshof der Europäischen Union den spanischen Staat zur Zahlung von 12.000.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kommunale Abwasser-Richtlinie. Jedes halbe Jahr sollte ein Zwangsgeld von 10.950.000 Euro hinzukommen, wenn Spanien  die gesetzlichen Vorgaben für die Kanalisation und Abwasserbehandlung in den Gemeinden nicht vollständig erfüllt. Seit dem Urteil ist ein Jahr vergangen. Voraussichtlich wird das Zwangsgeld bis 2023 erneut jedes halbe Jahr fällig werden. Als der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr in dem zweiten Verfahren entschied, ging es noch um 9 Gemeinden, die gegen die Auflagen verstießen: Isla Cristina-Provinz Huelva, Matalascañas-Provinz Huelva, Barbate-Provinz Cádiz, Tarifa-Provinz Cádiz, Coín-Provinz Málaga, Alhaurín el Grande-Provinz Málaga, Nerja-Provinz Málaga, Gijón Este-Provinz Asturien und Valle de Güímar-Canarische Inseln. Der Gerichtshof erkannte an, dass Spanien große Anstrengungen unternommen hat, um die Vorgabe und die Richtlinie zu erfüllen. Die Richter nahmen die Dauer des Verstoßes von 18 Jahren und die Nichterfüllung der Auflage zum Anlass, eine Geldstrafe von 12 Millionen Euro und ein Zwangsgeld, das mit 10.950.000 Euro beziffert wird, zu verhängen; halbjährig fällig, solange nicht alle Kommunen mit Kanalisation und Abwasserreinigung ausgestattet sind.

Ein Jahr nach dem Urteil hat die EU-Kommission nur im Fall von Tarifa die Erfüllung der Kommunalabwasser-Richtlinie bestätigen können, nachdem die neue Kläranlage in Betrieb genommen wurde. Diese reinigt jedoch lediglich das Abwasser von 20.500 Einwohnern, so dass das Zwangsgeld nur um 595.000 Euro herabgesetzt wurde. Die Nichterfüllung der Richtlinie hat Spanien bislang rund 22,35 Millionen Euro gekostet. Diese Kosten werden kontinuierlich steigen, denn mit der Inbetriebnahme der letzten noch  ausstehenden Kläranlage, und zwar der von Barbate, wird nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen sein.

Weitere Verfahren gegen Spanien wegen mangelnder Abwasserreinigung stehen noch aus. Experten schätzen, dass in etwa Tausend Dörfern und Urbanisationen weiterhin die Abwässer nicht korrekt gereinigt werden. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass die noch ausstehenden Verfahren ebenfalls zu Sanktionen führen können. Nach einer Anzeige der Umweltschutzorganisation „Ecologistas en Acción“ in der Provinz Málaga ermitteln lokale Behörden bzw. wurde Anklage gegen mehrere aktuelle oder ehemalige Stadträte und Bürgermeister wegen der unterlassenen Abwasserreinigung erhoben.