Mehr als zwei Millionen Deutsche rufen jährlich: „Schiff ahoi!“ Kreuzfahrten liegen im Trend. Mit den gigantischen Ozeanriesen lässt sich ganz leicht die Welt entdecken. An Bord werden die Passagiere verwöhnt und genießen erlebnisreiches Entertainment. Doch ungewohntes Klima, wechselnde kulinarische Köstlichkeiten und viele Menschen an einem Ort trüben manchmal das Wohlbefinden. Deshalb gibt es an Bord oft eine gute medizinische Versorgung. Doch welche rechtlichen Bestimmungen gelten für den Schutz der Gesundheit auf hoher See?

Das richtet sich nach der Flagge, unter der die Flotte fährt. Weht auf dem Kreuzfahrtschiff eine italienische Flagge, gilt für eine Krankenbehandlung, ein verschriebenes Medikament oder eine Bandage italienisches Recht. Fährt das Schiff unter deutscher Flagge, gelten deutsche Bestimmungen.

In Deutschland sichert die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gesetzlich Versicherten notwendige Behandlungen zu. Wird während des Urlaubes im europäischen Ausland unerwartet ärztliche Hilfe benötigt, brauchen Reisende die eGK nur umzudrehen. Denn auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten Urlauber medizinisch notwendige Behandlungen des öffentlichen Gesundheitswesens im Gastland.

Allen Reisenden gibt die actimonda krankenkasse den Tipp, sich für den europäischen Auslandsurlaub zusätzlich für private Behandlungen und einen Transport zurück nach Deutschland abzusichern. Das geht mit einer privaten Zusatzversicherung für Auslandsreisen. Bei Fernreisen außerhalb der EU, in Länder ohne Auslandsabkommen, hilft Urlaubern ausschließlich die private Zusatzversicherung. Mehr Infos zum Urlaub im Ausland gibt´s auf:

https://www.actimonda.de/beratung/auslandsaufenthalt/ 

Quelle: actimonda krankenkasse