Gekommen um zu bleiben

Kommentar

Eine Wohnung sollte zunächst einmal eines sein. Eine Wohnung.

Es beginnt harmlos. Eine Wohnung wird auf einer Plattform angeboten. Ein paar Klicks, eine Buchungsbestätigung, vielleicht noch ein Code für den Schlüsseltresor vor der Tür – u. schon ist der Gast drin. Drei Tage, eine Woche, vielleicht ein paar Wochen. Danach Koffer packen, Schlüssel zurückgeben u. weiter zum nächsten Ziel. Eigentlich.

Denn was passiert, wenn der Gast am Ende seines Aufenthalts einfach beschließt, dass Auschecken nicht zu seinen Reiseplänen gehört? Genau das ist die besonders skurrile Variante der sogenannten „Okupas“: die „Inquiokupación“.

Ein besonders drastischer Fall wurde 2025 aus Murcia bekannt. Ein Mann hatte eine Unterkunft über Booking für gerade einmal drei Tage gebucht. Danach ging er nicht mehr – u. zahlte auch nach Ablauf der Buchung nicht weiter. Rund ein Jahr später lebte er noch immer dort. Die Eigentümer konnten ihre eigene Wohnung nicht mehr nutzen und waren inzwischen selbst in die Garage gezogen.

Warum langfristig vermieten, wenn sich mit einer touristischen Vermietung deutlich mehr erzielen lässt? Jede Medaille hat zwei Seiten. Manchmal bekommt der Vermieter dafür allerdings kein Geld – sondern einen Dauergast, der nach der ersten Buchung keinen Cent mehr bezahlt. Und während der Gast bleibt, kann aus dem Mietausfall schnell ein Totalschaden werden: beschädigte Einrichtung, verwüstete Räume u. im schlimmsten Fall fehlt am Ende alles, was sich zu Geld machen lässt.

Der „Inquiokupa“ ist keine eigene juristische Kategorie. Gemeint sind Personen, die zunächst legal in eine Wohnung gelangen, später aber nicht mehr zahlen oder sie trotz Ende des vereinbarten Aufenthalts nicht zurückgeben. Spaniens offizielle Zahlen führen dafür keine eigene Rubrik. Die eigentliche Absurdität liegt ohnehin woanders: Eine Wohnung kann heute innerhalb weniger Minuten gebucht werden. Einen Bewohner wieder herauszubekommen, kann dagegen erheblich länger dauern.

Währenddessen ist bezahlbarer Wohnraum in vielen europäischen Großstädten längst Mangelware. Málaga, Barcelona, Madrid, Berlin, Lissabon, Paris oder Amsterdam kennen das Problem. Die Kurzzeitvermietung ist nicht allein für die Wohnungsnot verantwortlich. Sie hat aber nachweislich dazu beigetragen, den Druck auf den ohnehin knappen Wohnraum zu erhöhen, weil Wohnungen dem langfristigen Mietmarkt entzogen u. zu Ferienunterkünften werden.

Die Europäische Kommission hat diese Entwicklung inzwischen aufgegriffen. Am 9. September 2026 legte sie den Vorschlag für einen „Affordable Housing Act“ vor. In Gebieten mit nachgewiesenem Wohnungsdruck sollen lokale Behörden unter bestimmten Voraussetzungen stärker gegen Kurzzeitvermietungen vorgehen können. Ein pauschales Verbot von Ferienwohnungen ist das nicht. Der Vorschlag muss zunächst noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bemerkenswert ist trotzdem, dass Brüssel inzwischen darüber diskutiert, wie viel Wohnraum dem Tourismus zur Verfügung stehen sollte – u. wie viel den Menschen, die dort tatsächlich leben. Vielleicht hat Europa dabei eine ziemlich einfache Sache wiederentdeckt: Eine Wohnung sollte zunächst einmal eines sein. Eine Wohnung.

Denn wenn aus Wohnraum ein Ferienprodukt wird, aus dem Ferienprodukt ein lukratives Geschäftsmodell u. der ein oder andere auf findige Ideen kommt, um an kostenlosen Wohnraum zu gelangen, kann es passieren, dass er tatsächlich kommt, um zu bleiben – bis Behörden oder private Desokupación-Unternehmen ihn irgendwann wieder zum Auszug bewegen. Oder die eigene Reiselust setzt sich durch: Nachdem alles, was sich in der Wohnung zu Geld machen ließ, seinen Besitzer gewechselt hat, zieht der „Gast“ weiter, bucht über die nächste Plattform sein neues Domizil – u. kommt auch da erst einmal, um zu bleiben.

Kai Ertel
Kai Ertel

■  Aus der Printausgabe Oktober 2026 · Spanien aktuell

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