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Smartphone als Bordkarte, Kopfhörer für den Langstreckenflug, Tablet gegen die Wartezeit am Gate: Für viele Reisende gehört eine Powerbank inzwischen selbstverständlich ins Gepäck. Doch für die kleinen Energiespeicher gelten im Flugverkehr besondere Sicherheitsregeln. Internationale Luftfahrtorganisationen und zahlreiche Airlines haben ihre Vorgaben zuletzt verschärft.
Der Grund: Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigungen oder technischen Defekten sehr heiß werden und im Extremfall Rauch und Flammen entwickeln können. „Lithium-Ionen-Akkus speichern auf kleinem Raum sehr große Energiemengen“, erklärt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband. Bei einem internen Kurzschluss könne es zu einer thermischen Kettenreaktion kommen.
„Lithium-Ionen-Akkus speichern auf kleinem Raum sehr große Energiemengen“
DR. HERMANN DINKLER, TÜV-VERBANDPowerbanks gehören ins Handgepäck

Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern nur im Handgepäck transportiert werden. So kann die Kabinenbesatzung einen möglichen Defekt oder Batteriebrand schnell erkennen und reagieren.
Auch beim Verstauen ist Vorsicht gefragt. Die Powerbank sollte vor Stößen und Druck geschützt werden. Außerdem dürfen die Kontakte nicht mit metallischen Gegenständen wie Schlüsseln oder Münzen in Berührung kommen. Schutzhüllen oder die Originalverpackung können das Risiko eines Kurzschlusses verringern.
Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks gehören nicht ins Flugzeug. Sie können auf einen Defekt der Akkuzellen hinweisen und ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
Auch die Nutzung während des Fluges ist nicht überall gleich geregelt. Je nach Airline kann es untersagt sein, mit der Powerbank andere Geräte zu laden oder die Powerbank selbst aufzuladen. Manche Fluggesellschaften verlangen zudem, dass Powerbanks während des gesamten Fluges griffbereit bleiben und nicht im Gepäckfach verstaut werden.
Auf Kapazität und Qualität achten

Beim Kauf lohnt sich ein Blick auf die technischen Angaben. Besonders bei sehr günstigen Produkten unbekannter Hersteller sollten Verbraucher auf vollständige Angaben zu Hersteller, Kapazität und technischen Daten achten.
Für Flugreisen ist vor allem die Energie in Wattstunden (Wh) entscheidend. Powerbanks bis 100 Wh – das entspricht bei vielen handelsüblichen Geräten ungefähr 27.000 mAh – dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck mitgeführt werden. Bei Geräten zwischen 100 und 160 Wh ist häufig die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich.
Da Airlines zusätzliche oder strengere Vorgaben festlegen können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen.
Auch die Sicherheitsausstattung spielt eine Rolle. Hochwertige Powerbanks verfügen unter anderem über Schutzmechanismen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften erklärt. Zusätzliche Orientierung können unabhängige Prüfnachweise wie das GS-Zeichen bieten.
Wer seine Powerbank also sicher durch den Urlaub bringen möchte, sollte nicht nur auf möglichst viel Kapazität achten: Entscheidend sind ein intakter Akku, eine sichere Aufbewahrung und die jeweils geltenden Regeln der Airline.
Quelle: TÜV-Verband e. V. www.tuev-verband.de
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