Von Dr. Burckhardt Löber, Dr. Alexander Steinmetz & Rocío García Alcázar

Obligatorische Bauversicherung

Weil die Einführung der obligatorischen Bauversicherung für alle drei Mängelarten auf einmal die Baupreise übermäßig in die Höhe getrieben und die heiß laufende Baukonjunktur weiter erhitzt hätte, ist zunächst nur die wichtigste Versicherung –die für strukturelle Baumängel- mit ihrer zehnjährigen Dauer in Kraft getreten. Der Grundbuchführer darf eine Neubauerklärung ohne Vorlage der Versicherungspolice nicht in das Grundbuch eintragen.

Eine einzige Ausnahme gilt für die sogenannten „autopromotor“ einer einzigen Wohneinheit zur Selbstnutzung, d.h. für den Bauherrn, der zugleich Eigentümer ist und das Objekt nach Fertigstellung selbst zu nutzen beabsichtigt. Wird jedoch das Objekt innerhalb der Zehnjahresfrist an einen Dritten verkauft, so ist die obligatorische Bauversicherung zwingend abzuschließen, es sei denn, der neue Eigentümer verzichtet hierauf.

Wer sind die am Bau Beteiligten und wie weit reicht deren Haftung?

Das Gesetz definiert die am Bau Beteiligten und ihre Funktion wie folgt:

– Bauträger – promotor

– Architekt und Statiker – proyectista

– Bauunternehmer – constructor. Dieser führt das Projekt gemäß Plan durch.

– Bauleiter – jefe de la obra. Der Bauleiter wacht über die Bauarbeiten, auch in technischer, ästhetischer, urbanistischer und umweltrechtlicher Hinsicht gemäß der Bauerlaubnis. Weitere Beteiligte sind die Laboratorien, die die Bauqualitäts-prüfungen vornehmen und überwachen.

– Die Zulieferer – suminstradores de productos sind weitere Beteiligte, also Lieferanten, Importeure, Baustoffgroßhändler. Deren Verpflichtung ist es, in jeder Hinsicht fehlerfreies Baumaterial zu liefern.

Hauptanliegen des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Neubauten auf ein hohes Niveau zu heben und Pfusch am Bau zu verhindern. Den Architekten und Statikern kommt aufgrund ihrer akademischen Ausbildung insbesondere die Aufgabe des Koordinators für Sicherheit und Gesundheit aufgrund des Kgl. Dekrets 1627/1997 zu.

Eine weitere Neuerung des Gesetzes war die Einführung des so genannten Gebäudebuchs, welches den Bauträgern oder den Bauherren auszuhändigen ist.

Bauversicherung – Seguro de obra

Beim Bauen können verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden. Obligatorisch ist nach den Bauordnungsgesetz (Ley de Ordenación de la Edificación) für Bauträger nur der Abschluss der „Decenal“, einer zehnjährigen Garantieabsicherung auf schwere Baumängel (gegen grobe Bauschäden), vgl. Rz 23.

Die wichtigsten sonstigen Versicherungen sind:

Bauwesenversicherung

Versichert sind direkte, plötzliche und unverhoffte, von außen auftretende Schäden und Verluste, die während der Bauzeit am Objekt entstehen, Elementarschäden sowie Diebstahl von Baumaterial.

Außervertragliche Haftpflicht

Die Deckung greift ein, wenn während deren Baudurchführung Schäden oder Unfälle zu Lasten Dritter entstehen.

Unfall-Kollektiv-Versicherung

Das Gewerkschaftsabkommen für Bauarbeiter sieht eine Anzahl von Entschädigungen für alle Arbeiter, die das Abkommen betrifft, vor.

 Vorstehender Beitrag wurde mit Erlaubnis des Verlags Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt am Main und deren Autoren der Neuauflage 2019 des Titels Grundeigentum in Spanien von A bis Z entnommen.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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