Die nunmehr 9. Europawahl findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt wird. In Deutschland stimmen die Bürgerinnen und Bürger am 26. Mai ab. Bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 hatte die Wahlbeteiligung nur bei 48,1 % gelegen (europaweit: 42,6 %). Damals hatten sich in Deutschland 29,8 Millionen Wählerinnen und Wähler beteiligt (europaweit: 168,8 Millionen).

Um die Wahlbeteiligung zu steigern, hat das Europäische Parlament eine überparteiliche Initiative gestartet, die insbesondere jüngere Wahlberechtigte ansprechen soll. Unter der Webseite www.diesmalwähleich.eu können sich Interessierte registrieren, um Informationen zur Europawahl 2019 zu erhalten, mit denen sie auch andere motivieren können, ihre Stimme abzugeben. Die Kampagne des Europäischen Parlaments ist dezentral und lokal ausgerichtet. Durch Veranstaltungen (wie Bürger- oder Jugendforen und Treffen potenzieller Multiplikatoren aus Politik sowie Gesellschaft) vernetztdas Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland zentrale Akteure untereinander.

Quelle: Der Bundeswahlleiter,

Europawahl 2019: 64,8 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

Bei der neunten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,8 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,2 Millionen Frauen und 31,6 Millionen Männer.

Deutschland wird weiterhin mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wird sich von derzeit 751 auf 705 verringern, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 60,8 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Daneben können an der Wahl außerdem rund 3,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen und -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2019, Informationen für Wähler, Unionsbürger, unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 3,9 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter sind insgesamt rund 3,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (1,8 Millionen) und -wähler (1,9 Millionen), die in der Zeit vom 26. Mai 1996 bis 26. Mai 2001 geboren wurden und etwa 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger.

Quelle: Der Bundeswahlleiter