Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Gemeinschaftsantenne

Mit Verabschiedung des Real Decreto‑Ley 1/1998 vom 27. Februar 1998 hat der spanische Gesetzgeber der Entwicklung der modernen Telekommunikationstechnologien Rechnung getragen und das alte Gesetz 49/1966 vom 23.07.1966 über Gemeinschaftsantenennen abgelöst. Nach dem neuen Gesetz müssen neu errichtete Gebäude, die dem Wohnungseigentumsgesetz (LPH) unterliegen, mit den nötigen Infrastruktur‑Vorrichtungen versehen werden, um die verschiedenen Wohnungen mit Satelliten-Fernsehen und via Kabel zu übermittelnden Telekommunikations-Dienstleistungen versorgen zu können. Aber auch für die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes errichteten Gebäude besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, die aufgezeigten Gemeinschaftsvorrichtungen zu schaffen (Art. 5 und 6 RDL 1/1998). Mit dem neuen Gesetz soll zum einen den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung getragen und zum anderen vermieden werden, dass die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegenden Gebäude weiterhin mit individuellen Satellitenschüsseln übersät werden. Für den Fall, dass ein Bauunternehmer oder eine Bauträgergesellschaft neu errichtete Gebäude, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, nicht mit den vorgeschriebenen Infrastruktur-Vorrichtungen ausstattet, kann dies mit Sanktionen geahndet werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von 30.000 bis zu 300.000 Euro geahndet. Digitaler Fernsehempfang (TD) muss gewährleistet sein.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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