Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb sollte vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umgegangen werden.

 

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden (*Sperr-Notruf 116 116).

Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.

Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch neue, sichere Passwörter ersetzt werden.

Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.

Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief * der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.

Weitere Informationen zum Nachlesen gibt es zudem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.

* Musterbrief im QR-CODE    www.polizei-beratung.de  www.cybersicherheit-rlp.de

* Nur aus dem deutschen Telefonnetz

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.