Am 3. Juli 2024 tritt die EU-Vorgabe 2019/904 über Einwegkunststoffe (Single Use Plastics, SUP) in Kraft, die bereits 2019 beschlossen wurde. Diese besagt, dass Verschlüsse an Einweg-Getränkeverpackungen, einschließlich Verbundverpackungen wie Getränkekartons, mit einem Volumen von bis zu drei Litern fest angebracht sein müssen. Ziel ist es, die Verschlüsse zusammen mit den Behältern zu recyceln und die Vermüllung der Umwelt durch weggeworfene Verschlüsse, das sogenannte Littering, zu vermeiden.
Wer diese Verschlüsse nicht kennt oder es anders gewohnt ist, zerrt womöglich erst mal vergeblich am Verschluss herum. Oder hält das nur teilweise abgerissene Plastikteil schließlich in der Hand. Damit dies nicht passiert ist auf vielen Flaschen ein Logo mit einem Hinweis auf den Deckel gedruckt. Darauf steht „Lass mich dran».
Umweltschützer warnen schon lange vor den negativen Auswirkungen von Plastikdeckeln auf die Umwelt. Die Verordnung soll dazu beitragen, die Umweltverschmutzung durch achtlos weggeworfene Plastikdeckel zu verringern. Diese kleinen Kunststoffteile machen zwar nur einen geringen Teil des Plastikmülls aus, haben aber dennoch fatale Auswirkungen auf die Tierwelt. Vögel und Meerestiere verfangen sich in den Verschlüssen, verletzen sich oder verhungern, weil sie die Plastikteile für Futter halten.
Plastik, Deckel und Einweg-Getränkeverpackungen sind ein ernstes Problem. Jeder sollte verstanden haben, dass diese nicht in die Umwelt gehören. Da diese Deckelvorschrift auch in Spanien gilt, sollten Deckel sowie Flaschen ab dem 3. Juli nach der Deponierung in der entsprechenden Mülltonne ordnungsgemäß entsorgt oder sogar recycelt werden. Leider ist dies wohl eher unwahrscheinlich, denn die Haltung der spanischen Regierung zum Umweltschutz lässt zu wünschen übrig.
Am 7. Februar 2024 beschloss die Europäische Kommission, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da das Land die Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 (Richtlinie 2008/98/EG) nicht erfüllt hat. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Abfallbewirtschaftung weder die menschliche Gesundheit gefährdet noch die Umwelt schädigt. Spanien hat es versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Anforderungen nachzukommen. Das Fortbestehen von mindestens 195 illegalen Deponien, die seit 2008 nicht geschlossen, abgedichtet und saniert wurden, verursacht erhebliche Umweltschäden und gefährdet die menschliche Gesundheit. Dies verdeutlicht auch, dass Spanien seinen Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungspflichten in Bezug auf Abfalldeponien nicht nachgekommen ist. Diese Gesundheits- und Umweltgefahren sollen im Rahmen des Europäischen Green Deal angegangen werden.
Im Dezember 2015 richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Spanien, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im November 2018. Trotz einiger Fortschritte haben die spanischen Behörden die Mängel nicht vollständig behoben, weshalb die Kommission Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Es scheint, als würde Spanien, was die Entsorgung und den Umweltschutz betrifft, die Ernsthaftigkeit weiterhin vermissen lassen. Wahrscheinlich werden viele „Lass mich dran“-Deckel ab dem 3. Juli zusammen mit Einweg-Getränkeverpackungen & Co. auch auf illegalen Müllkippen ihr Ende finden. Doch solange die Deckel ordentlich fest sind, wird es der spanischen Regierung vermutlich gleichgültig sein.