Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Obligatorische Bauversicherung

Weil die Einführung der obligatorischen Bauversicherung für alle drei Mängelarten auf einmal die Baupreise übermäßig in die Höhe getrieben und die heiß laufende Baukonjunktur weiter erhitzt hätte, ist zunächst nur die wichtigste Versicherung –die für strukturelle Baumängel- mit ihrer zehnjährigen Dauer in Kraft getreten. Der Grundbuchführer darf eine Neubauerklärung ohne Vorlage der Versicherungspolice nicht in das Grundbuch eintragen.

Eine einzige Ausnahme gilt für die sogenannten „autopromotor“ einer einzigen Wohneinheit zur Selbstnutzung, d.h. für den Bauherrn, der zugleich Eigentümer ist und das Objekt nach Fertigstellung selbst zu nutzen beabsichtigt. Wird jedoch das Objekt innerhalb der Zehnjahresfrist an einen Dritten verkauft, so ist die obligatorische Bauversicherung zwingend abzuschließen, es sei denn, der neue Eigentümer verzichtet hierauf.

Wer sind die am Bau Beteiligten und wie weit reicht deren Haftung?

Das Gesetz definiert die am Bau Beteiligten und ihre Funktion wie folgt:

–  Bauträger – promotor

–  Architekt und Statiker – proyectista

–  Bauunternehmer – constructor. Dieser führt das Projekt gemäß Plan durch.

–  Bauleiter – jefe de la obra. Der Bauleiter wacht über die Bauarbeiten, auch in technischer, ästhetischer, urbanistischer und umweltrechtlicher Hinsicht gemäß der Bauerlaubnis. Weitere Beteiligte sind die Laboratorien, die die Bauqualitäts-prüfungen vornehmen und überwachen.

–  Die Zulieferer – suminstradores de productos sind weitere Beteiligte, also Lieferanten, Importeure, Baustoffgroßhändler. Deren Verpflichtung ist es, in jeder Hinsicht fehlerfreies Baumaterial zu liefern.

Hauptanliegen des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Neubauten auf ein hohes Niveau zu heben und Pfusch am Bau zu verhindern. Den Architekten und Statikern kommt aufgrund ihrer akademischen Ausbildung insbesondere die Aufgabe des Koordinators für Sicherheit und Gesundheit aufgrund des Kgl. Dekrets 1627/1997 zu.

Eine weitere Neuerung des Gesetzes war die Einführung des so genannten Gebäudebuchs, welches den Bauträgern oder den Bauherren auszuhändigen ist.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

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Buchbestellung:

Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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