Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Apostille

Die Konvention von Den Haag vom 5.10.1961 sieht vor, dass öffentliche Urkunden eines Landes in einem anderen Mitgliedstaat dieser Konvention dann anerkannt werden, wenn sie mit der Apostille versehen sind. Sowohl Spanien als auch die Bundesrepublik Deutschland sind Mitgliedstaaten der Haager Konvention. Die Apostille ist eine Begleiturkunde, die auf Gerichtsurkunden, auf Urkunden der Verwaltungsbehörden, auf notariellen Urkunden wie auch auf amtlichen Bescheinigungen anzubringen ist. Zuständig für die Anbringung der Apostille sind je nach Natur der Urkunde die Landgerichtspräsidenten und andere vom Innenminister oder von den Bundesbehörden näher bezeichnete Behörden. Die Apostille ist ein Legalisierungsvermerk in der Größe 8 x 8cm. In ihr wird bescheinigt, dass eine Urkunde von einer bestimmten Person aufgrund ihrer Amtseigenschaft in dem Herkunftsstaat unterzeichnet und mit einem Stempel versehen ist. Mit der Apostille entfaltet eine öffentliche Urkunde eines Landes auch Rechtswirkungen in den übrigen Mitgliedstaaten der Haager Konvention.

Nicht in spanischer Sprache errichtete ausländische Urkunden sind durch einen offiziellen, von dem zuständigen Landgerichtspräsidenten vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache zu übersetzen. Sodann ist auch die Übersetzung mit der Apostille zu versehen und gemeinsam mit der bereits apostillierten Urkunde der zuständigen spanischen Stelle vorzulegen. In der Praxis wird auf die Apostille bezüglich der Übersetzung aber auch des Öfteren verzichtet.

Spanische notarielle Urkunden sind vom Dekan der zuständigen Notarkammer mit der Apostille zu versehen.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

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Buchbestellung:

Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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