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In den vergangenen Jahren suchten viele Menschen Rat bei der Verbraucherzentrale, weil sie durch ein unbedachtes oder versehentliches Antippen einer Werbeanzeige auf dem Handy in einer Abofalle gelandet waren. Sie bemerkten die untergeschobenen Abos erst auf der Mobilfunkrechnung. Dort waren die Kosten meist als „Beträge anderer Anbieter“ aufgeführt. Nicht selten waren gleich mehrere solcher Drittanbieterkosten auf der Rechnung zu finden. Die abgebuchten Beträge reichten von 2,99 bis 9,99 Euro monatlich. „Seit 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkunternehmen ihre Kunden besser vor kostenpflichtigen Abos schützen“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Digitales bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dies hat zu einem deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt.“

Reklamation gestaltet sich schwierig

Die Reklamation solcher Drittanbieter-Leistungen gestaltete sich in der Vergangenheit oft schwierig. Auf der Rechnung ist zwar ein Drittanbieter angegeben, allerdings handelt es sich dabei meist nur um die Abrechnungsfirma. Der eigentliche Abo-Betreiber bleibt unerkannt. Verbraucherinnen und Verbraucher mussten bei der Abrechnungsfirma und dem Mobilfunkanbieter die unzulässigen Kosten reklamieren. Oftmals erhielten sie erst dann die Kontaktdaten des eigentlichen Drittanbieters und mussten die Reklamation ein weiteres Mal vorbringen.

Die Bundesnetzagentur verpflichtet zum Redirect-Verfahren oder zur Mobilfunkgarantie

Seit Februar 2020 verpflichtet die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter zu einem Redirect-Verfahren. Das bedeutet: Beim Klick auf einen Werbebanner oder Button muss sich nun eine gesonderte Seite des Netzbetreibers öffnen, die auf die zusätzlich entstehenden Kosten hinweist. Erst wenn auf dieser Seite noch einmal bestätigt wird, dass man die kostenpflichtige Bestellung tatsächlich ausführen möchte, kommt der kostenpflichtige Dienst zustande.

Anbieter, die das Redirect nicht einführen wollten, mussten sich zu einer Mobilfunkgarantie verpflichten. Diese entspricht einer Art „Geld-zurück-Garantie“ für den Missbrauchsfall. Welche Anbieter diese Schutzmaßnahme eingeführt haben, kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur nachgelesen werden.

Was können Handy-Kunden tun?

„Wer sich vor ungewollten Abbuchung durch andere Anbieter schützen will, sollte trotz geänderter Rechtslage eine Drittanbietersperre einrichten lassen“, empfiehlt Kaiser. „Diese Sperre sorgt dafür, dass keine Abrechnung von Dritten über die Mobilfunkrechnung erfolgen kann.“ Die Drittanbietersperre ist kostenlos. Sie kann schriftlich oder telefonisch beim Mobilfunkanbieter beantragt werden.

Wichtige Hinweise und Formulierungshilfen stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.verbraucherzentrale-rlp.de  zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.