Ein gelungener Urlaub endet oft nicht am Flughafen, sondern erst zu Hause – wenn die mitgebrachten Erinnerungsstücke ausgepackt werden. Ob landestypische Spezialitäten, Mode oder kleine Souvenirs: Beim Einkaufen im Urlaub lohnt sich jedoch ein Blick auf die geltenden Zollbestimmungen. Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Freigrenzen und Einfuhrbestimmungen, die Urlauber vor der Heimreise kennen sollten.

Innerhalb der EU gelten großzügige Regeln

Wer seinen Urlaub innerhalb der Europäischen Union verbringt, kann die meisten Einkäufe problemlos mit nach Hause nehmen. Der freie Warenverkehr macht Zollformalitäten in der Regel überflüssig – vorausgesetzt, die Waren sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

Auch für Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee gelten innerhalb der EU großzügige Regelungen. Erst bei ungewöhnlich großen Mengen kann der Zoll prüfen, ob die Einkäufe tatsächlich für den Eigenbedarf bestimmt sind oder gewerblichen Zwecken dienen.

Außerhalb der EU gelten Freigrenzen

Anders sieht es bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern aus. Hier dürfen Urlauber Waren nur bis zu bestimmten Freimengen abgabenfrei einführen. Werden diese überschritten, können Zollgebühren und Einfuhrabgaben fällig werden.

Die Waren sollten sich im persönlichen Reisegepäck befinden. Werden Einkäufe später per Post oder Kurier verschickt, können andere Vorschriften und zusätzliche Abgaben gelten.

Der richtige Ausgang am Flughafen

Viele Reisende kennen die grünen und roten Ausgänge an Flughäfen – wissen jedoch nicht immer, welche Bedeutung sie haben.

Der grüne Ausgang ist ausschließlich für Reisende gedacht, die keine anmeldepflichtigen Waren mitführen. Wer seine Freimengen überschritten hat oder unsicher ist, sollte den roten Ausgang wählen und die Waren beim Zoll anmelden.

Wer trotz zollpflichtiger Einkäufe den grünen Ausgang benutzt, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und – je nach Einzelfall – sogar ein Strafverfahren.

Auch Bargeld unterliegt Meldepflichten

Weniger bekannt ist, dass nicht nur Einkäufe, sondern auch Bargeld besonderen Vorschriften unterliegt. Wer 10.000 Euro oder mehr in bar oder vergleichbaren Zahlungsmitteln mitführt, muss dies bei der Ein- oder Ausreise anmelden. Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Besondere Vorsicht bei beliebten Reisezielen

Nicht jedes Urlaubsziel unterliegt automatisch den gleichen Zollregelungen. So gehören beispielsweise die Kanarischen Inseln zwar zu Spanien, zählen zoll- und steuerrechtlich jedoch nicht vollständig zum Gebiet der Europäischen Union.

Auch Reisen über die Schweiz oder Einkäufe in beliebten Urlaubszielen außerhalb der EU – etwa in Gibraltar, der Türkei oder Marokko – können anderen Zollbestimmungen unterliegen. Gerade vor Fernreisen oder Shoppingtouren lohnt sich deshalb ein kurzer Blick auf die aktuellen Einfuhrbestimmungen, bevor der Koffer gepackt wird.

Gut informiert reist es sich entspannter

Ob kleine Urlaubserinnerung oder größere Anschaffung – die meisten Mitbringsel bereiten auch nach der Rückkehr lange Freude. Wer sich jedoch vor der Heimreise kurz über die geltenden Zollbestimmungen informiert und seine Einkäufe im Zweifel anmeldet, vermeidet unnötige Kosten und kehrt deutlich entspannter in den Alltag zurück.

Text – © Cesar Certier | Spanien aktuell® 

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