

Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage).
Das Gesetz über das horizontale Eigentum (Ley de Propiedad horizontal) wurde durch Gesetz vom 21.07.1960 geschaffen. Dieses Gesetz regelt nicht nur das Wohnungs- und Geschäftsraumeigentum sondern auch das von Reihenhäusern. Für jedes Eigentum wird ein extra Grundbuchblatt angelegt. In diesem wird das jeweilige Sondereigentum genau beschrieben und bezeichnet. Es enthält Angaben über den oder die Eigentümer, den Zeitpunkt des Erwerbs und die notarielle Erwerbsurkunde mit Nennung des Notars. Belastungen wie Dienstbarkeiten und Hypotheken enthält das jeweilige Grundbuchblatt gleichfalls.
Der Käufer von Wohnungseigentum sollte vor Vertragsunterschrift Einsicht in die notarielle Teilungsurkunde (Escritura de división de propiedad horizontal) nehmen, um sich so darüber zu informieren, was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist. In diesem Zusammenhang sollte der Erwerber auch die angegebene Größe seiner Wohneinheit überprüfen, weil bisweilen Gemeinschaftseigentum irrtümlich in die Fläche des Sondereigentums miteinbezogen wird. Die Quote (cuota de participación) der zu erwerbenden Wohneinheit an der Gemeinschaftsanlage ergibt sich jedoch stets aus der notariellen Kaufvertragsurkunde. Diese Quote ist maßgeblich für die prozentuale Beteiligung des Erwerbers an den alljährlichen Gemeinschaftskosten. Auch sollte sich der Erwerber vor Unterschrift über die Eigentümerstatuten und die Hausordnung informieren, um nicht unangenehmen Überraschungen zu erliegen.
Eine deutsch-spanische Gesetzesausgabe des spanischen Gesetzes für horizontales Eigentum ist in 7. Auflage 2018 erschienen unter dem Titel „Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien“. Dieses Handbuch enthält eine umfangreiche Darstellung des spanischen Wohnungseigentumsrechts. Autoren sind Löber/Huzel/Steinmetz. Der Titel ist erschienen bei der edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt, Verlagsauslieferung Kassel.
–Reihenhaus – Casa adosada Rz 141
Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de
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In Kooperation mit Löber Steinmetz García Rechtsanwälte y Abogados S.L.P., Mallorca und Teneriffa, Tel. +34 971 72 03 72, Tel. +34 922 38 03 15

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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .
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