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Reguläre Grundgebühr ab 25. Monat erhöht – Manche Anbieter verdoppeln sie laut Verivox sogar

Nach dem Ende der Mindestlaufzeit von meistens zwei Jahren bei Mobilfunk-Verträgen mit Smartphone inklusive fallen nicht nur Neukundenvorteile weg: In jedem dritten Handy-Tarif wird die reguläre Grundgebühr ab dem 25. Monat erhöht – manche verdoppeln sie sogar. Das zeigt eine Preisanalyse des Vergleichsportals Verivox von 548 Tarifen.

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Alle Tarifklassen betroffen

32 Prozent der untersuchten Handy-Tarife verteuern sich nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit; im Schnitt steigen die monatlichen Kosten um 45 Prozent im Vergleich zu den ersten 24 Monaten. Die Tarifleistung wird nicht etwa aufgestockt, sondern bleibt gleich. Die Teuerung betrifft auch Flex-Tarife, die monatlich gekündigt werden können.

Bei acht Prozent der Tarife beträgt die Preissteigerung sogar über 100 Prozent, darunter sind Discounter-Tarife wie auch einzelne Young-Tarife der Netzbetreiber. Das ergibt einen Preissprung von bis zu 55 Euro im Monat – ohne Berücksichtigung von Neukundenvorteilen wie niedrigeren Grundgebühren in den ersten Monaten. Betroffen sind alle Tarifklassen, vom kleinen Drei-Gigabyte-Tarif bis zur unlimitierten Flatrate, heißt es.

Aufpassen bei Finanzierung

Die Netzbetreiber Telekom und O2 bleiben der einmal veranschlagten Grundgebühr auch nach dem 25. Monat treu. Nur bei den Spezialtarifen für junge Leute fällt der Young-Bonus weg. Bei 1&1 bleiben auch die Young-Tarife ab Monat 25 wie zuvor bestehen. Vodafone kommuniziert einen Vorteilspreis in den ersten 24 Monaten, der danach entfällt.

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Allerdings haben die Netzbetreiber insgesamt ein deutlich höheres Preisniveau als Mobilfunk-Discounter: Bei Tarifen für Durchschnittsnutzer beträgt das Sparpotenzial in den ersten 24 Monaten aktuell über 70 Prozent. Bei einer Gerätefinanzierung sollen Verbraucher auf das Kleingedruckte achten. In drei von vier drei Fällen laufen die Hardware-Kosten nach der Mindestlaufzeit einfach weiter – obwohl das Smartphone bereits abbezahlt ist, so Verivox.

Quelle: Heidelberg pte022 https://www.verivox.de/