Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage).
Katasterwert – Valor Catastral
Der Katasterwert bildet die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), Art. 60-77 LRHL (Ley Reguladora de las Haciendas Locales gemäß Real Decreto Legislativo 2/2004), die alljährlich an die zuständige Gemeinde zu entrichten ist. Der Katasterwert der jeweiligen Liegenschaft ist dem Grundsteuerbescheid (recibo del IBI) zu entnehmen. Es wird empfohlen, eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der Gemeinde einzurichten. Die Katasterdaten, wie beispielsweise der Katasterwert, können dann dem entsprechenden Kontoauszug entnommen werden.Das Katasteramt unterscheidet zwischen dem Katasterwert von Grund und Boden (valor catastral del suelo) und dem Katasterwert der Gebäude (valor catastral de las construcciones). Beide Werte zusammen ergeben den Gesamtkatasterwert der Immobilie (valor catastral del inmueble). Der Katasterwert des Bodens und der Katasterwert der Gebäude richten sich nicht allein nach der jeweiligen Grundstücksgröße bzw. der Grundfläche der Gebäude. Vielmehr werden verschiedene weitere Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Lage, Eigenschaften des Bodens oder die bauplanungs- bzw. baunutzungsrechtliche Qualifizierung, etc. Der Katasterwert des Bodens stellt gleichzeitig die Basis für die Berechnung der Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) dar, was zuletzt aber durch das spanische Verfassungsgericht gerügt wurde (vgl. Rz 232). Für die Berechnung der alljährlich zu zahlenden Selbstnutzungserträge Ansässiger und Nichtansässiger (Steuerformular 210, ehemals Formular 214) wird wiederum der Gesamtkatasterwert (Grund und Boden und Gebäude) herangezogen.
Die meisten spanischen Autonomen Gemeinschaften legen den Katasterwert für die Berechnung des Mindeststeuerwertes für alle Formen der Immobilienübertragungen, also insbesondere Kauf/Verkauf, Erbschaft und Schenkung, zugrunde, auch wenn dies zuletzt durch die Rechtsprechung beanstandet worden ist. Für die Berechnung des Mindeststeuerwerts wird der Katasterwert mit dem von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft veröffentlichten Hebesatz multipliziert
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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .
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