Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Zwangsversteigerung – subasta pública

Durch Gesetz 19/2015 wurde die elektronische Zwangsversteigerung in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Publizität von Zwangsversteigerungen zu erhöhen und die Teilnahme hieran ortsunabhängig per Computer zu ermöglichen. Denn in den meisten Fällen der Vergangenheit endeten Zwangsversteigerungen von Immobilien ohne Bieter und damit ohne Ergebnis.

Das elektronische Zwangsversteigerungsverfahren – subasta electrónica – wird über den Spanischen Staatsanzeiger – BOE – betrieben und veröffentlicht. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt durch die Steuerbehörden. Neben Gläubiger und Schuldner wirken an dem Verfahren weiter mit die Zentralbank, das Eigentumsregister und auch das Handelsregister. Auf dem BOE-Portal befinden sich die Daten der jeweiligen Zwangsversteigerung wie Beginn und Ende, Beschreibung des Objektes, Verkehrswert, bereits abgegebene Gebote, die Höhe der erforderlichen Kaution etc. Das Immobilienversteigerungsverfahren wird eingeleitet mit der Festsetzung des Versteigerungswertes. Es folgt die Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger. Das Verfahren endet normalerweise acht Kalendertage nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger, jedoch mit Verlängerungsmöglichkeit.

Wer an der Zwangsversteigerung teilnehmen möchte, muss sich mit zertifizierter elektronischer Unterschrift registrieren lassen unter Angabe des jeweiligen Versteigerungsverfahrens. Sodann können Gebote in elektronischer Form abgegeben werden. Der Meistbietende erhält den Zuschlag durch gerichtliches Dekret. Allerdings hat der Schuldner noch die Möglichkeit, ein verbessertes Gebot beizubringen. Es besteht die Hoffnung, dass die neue gesetzliche Regelung jetzt im digitalen Zeitalter zu vielen Verbesserungen mit guten Ergebnissen führen wird.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

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Buchbestellung:

Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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