Jetzt geht‘s los: Der Urlaub mit Reisemobil und Wohnwagen wird immer beliebter. 2018 waren Reisemobile mit einem Zulassungsplus von 9,4 Prozent das am zweitstärksten wachsende Segment auf dem gesamten deutschen Fahrzeugmarkt. Von Januar bis einschließlich März 2019 wurden in Deutschland bereits 12.162 Reisemobile neu zugelassen – erneut ein Plus von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonders beliebt sind derzeit Wohnwagen: Im ersten Quartal 2019 kamen 6.079 Caravans neu auf die Straßen und an die Anhängerkupplung, was einem Zuwachs von 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht*.

Qualität ist Trumpf

Die vorbildliche Qualität der Caravaning Utility Vehicles (CUV) von KNAUS und WEINSBERG trägt dazu bei, dass ihre Besitzer sicher und pannenfrei ans Ziel kommen. Auch die hochwertigen Wohnwagen von KNAUS, TABBERT, WEINSBERG und T@B machen jede Reise zum entspannten Erlebnis. Doch ganz gleich, ob für den kurzen Wochenendtrip oder die lange Fernreise: Nur wer sein Reisemobil und seinen Wohnwagen richtig vorbereitet, kommt auch sicher ans Ziel.

Gefahrenquellen kennen 

Bei älteren Reisemobilen sind Defekte an der Licht-, Brems- und Abgasanlage sowie den Reifen die am häufigsten vorkommenden Mängel. Oft sind sie mit Reinforced-Reifen (verstärkte Flanken) oder C-Reifen (verstärkte Lauffläche) ausgerüstet. Wichtig dabei: Die Bereifung muss einheitlich sein. Außerdem brauchen diese Commercial-Reifen einen höheren Luftdruck, sonst können sie im Extremfall platzen. Reisemobilisten sollten den Reifenfülldruck also auf jeden Fall regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung korrigieren.

Zu den häufigsten Mängeln bei Wohnwagen älterer Baujahre zählen Defekte an den Bremsen und beim Licht. Hinzu kommen oft Probleme an Deichsel, Stützrad, Abreißseil oder Zugkugelkupplung, marode Leitungen und Korrosionsschäden. Im Vergleich zu Reisemobilen werden Caravans in der Regel weniger häufig bewegt. Lange Standzeiten, gerade bei Dauercampern, verursachen auch entsprechende Standschäden. Zum Beispiel an den Reifen. Für sie schreibt der Gesetzgeber außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor, besser und vor allem sicherer sind jedoch drei Millimeter. Auch dürfen sie nicht zu alt sein, bei Caravans mit 100-km/h-Zulassung maximal sechs Jahre. Eine Faustregel, die man bei allen Wohnwagen berücksichtigen sollte. Aufschluss über das Reifenalter gibt die sogenannte DOT-Nummer auf den Flanken: Die vierstellige Zahl steht für die Kalenderwoche und das Jahr der Produktion – Beispiel: 0313 für dritte KW in 2013.

HU-Intervalle einhalten

Je nach Gewichtsklasse gelten bei Reisemobilen unterschiedliche Fristen für die Hauptuntersuchung. Unser Tipp: Rechtzeitig einen Blick auf die Plakette auf dem hinteren Nummernschild oder in die Zulassungsbescheinigung werfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, dann alle zwei Jahre. In der Gewichtsklasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen ist alle zwei Jahre eine HU fällig, ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung eine jährliche Prüfung. In der Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen ist eine jährliche HU Pflicht.

Für Wohnwagen und Anhänger gelten andere Fristen: Haben sie ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, steht nach drei Jahren die erste HU an, danach alle zwei Jahre. In der Gewichtsklasse über 750 kg bis 3,5 Tonnen ist sie von Beginn an im Zwei-Jahres-Rhythmus fällig, im Segment über 3,5 bis 10 Tonnen jährlich.

Gasprüfung nicht vergessen

Bei Reisemobilen und Wohnwagen muss die Gasanlage alle zwei Jahre geprüft werden. Wichtig: Sind Wohn- und Fahrgastraum bei einem Reisemobil nicht durch eine Trennwand voneinander abgeteilt, verweigert der Prüfer ohne gültige Prüfbescheinigung die HU. Gasflaschen und Entlüftungsöffnungen müssen frei

zugänglich sein. Die Flaschen selbst dürfen maximal zehn Jahre alt sein. Bei der Gasprüfung werden außerdem die Anschlüsse, Druckregler und Leitungen im Innenraum unter die Lupe genommen. Wichtig: Ohne gültige Gas-Prüfbescheinigung zahlt die Versicherung bei Brandschäden nicht!

Eine Checkliste hilft

Nehmen wir ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern mietet sich zum ersten Mal ein Reisemobil. Da kommt schnell Einiges an Gepäck zusammen. Gerade Neulinge verlieren jedoch beim Beladen gern das zulässige Gesamtgewicht und damit die erlaubte Zuladung aus den Augen. Wer überladen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Außerdem ist die Fahrsicherheit gefährdet. Tipp: Vor der Fahrt mit dem Reisemobil oder dem Wohnwagen auf eine öffentliche Waage fahren und das Gewicht kontrollieren. Entsprechende Adressen gibt‘s im Internet. Leichtes gehört beim Beladen nach oben, Schweres nach unten.

Motorölstand und Reifendruck müssen stimmen, also vor Fahrtantritt kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. Auch die komplette Beleuchtung muss funktionieren. Falls nötig, den Gasvorrat auffüllen und die Bordbatterie aufladen. Wer mit dem Reisemobil fährt, sollte den Frischwassertank meist nur mit maximal 10 Litern (abhängig vom Fahrzeug) fluten und ihn dann erst auf dem Stell- oder Campingplatz voll auffüllen. In die Toilettenkassette gehören für unterwegs zwei bis drei Liter Wasser und Sanitärflüssigkeit. Was oft vergessen wird: Kabeltrommel plus CE-Adapter.

In jedem Fall gilt: Richtige Planung macht den Urlaub schöner – auch die Stellplatzsuche, denn mit dem Reisemobil darf man nur auf entsprechend ausgewiesenen Plätzen übernachten. Stellplatz-Datenbanken im Internet helfen bei der Suche. Weitere  Informationen finden Sie unter www.knaustabbert.de 

Quelle: Knaus Tabbert GmbH

*Quelle: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)