40 Euro Bearbeitungsgebühr ohne Ausnahmen bei Mietwagen für das Ausland nicht rechtskonform

Ausgehend von einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main gegen den Anbieter Hertz dürfen diese Kunden für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Hertz Autovermietung geklagt.

Umstrittene Klausel für Kunden

Die Klausel, die Hertz bei der Online-Buchung von Mietwagen in Barcelona verwendete, ist mit dem Urteil unwirksam. «Eine Bearbeitungspauschale wäre nur zulässig, wenn sie den typischerweise zu erwartenden Kosten des Unternehmens entspricht und den Kunden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird, den Strafzettel anzufechten. Das war bei bei der strittigen Hertz-Klausel nicht der Fall», so vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe.

Wer beispielsweise im Ausland zu Unrecht ein Buß- oder Verwarngeld erhielt, sollte die Pauschale trotzdem zahlen. Hoppe ergänzt: „Das Gericht hat auch klargestellt, dass sich ein Autovermieter nicht damit herausreden kann, die Vermietung im Ausland erfolge über eine andere Gesellschaft des Konzerns.»

Deutsche Seite mit Ausland-Service

Hertz bietet auf ihrer deutschsprachigen Internetseite Mietwagen in Deutschland und im Ausland an. Sie verwendet dafür unterschiedliche Mietwagenbedingungen, die auch Bearbeitungsgebühren im Fall von Park- oder Verkehrsbußen unterschiedlich regeln: In Deutschland sollen Kunden pro Bußgeld eine Bearbeitungsgebühr von 29,75 Euro zahlen.

Diese Gebühr wird laut Vertragsklausel jedoch nicht erhoben, wenn das Bußgeld unberechtigt war, den Fahrer kein Verschulden trifft oder der entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Gebühr. Kunden, die über die gleiche Webseite einen Mietwagen in Barcelona buchen, sollen dagegen ohne Ausnahme 40 Euro pro Park- oder Verkehrsbuße zahlen.

Das beklagte Unternehmen lehnte die Verantwortung für diese Klausel ab. Sie betreibe nur das Deutschlandgeschäft. Bei der Online-Buchung eines Mietwagens in Barcelona werde der Autoverleih von einer anderen Gesellschaft des Hertz-Konzerns übernommen. Dafür gelte spanisches Recht, nach dem die Pauschale erlaubt sei. Hertz hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Quelle: Berlin pte012 pressetext.redaktion