Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Bewohnbarkeitsbescheinigung cédula de habitabilidad bzw.

Bezugsfertigkeitbescheinigung – licencia de ocupación-

Mit der Cédula de habitabilidad bzw. Licencia de ocupación bescheinigt die zuständige Behörde, dass eine Wohnung, ein Lokal oder aber ein Wohnhaus für den Menschen bewohnbar ist. Daher ist sie die Voraussetzung dafür, dass die Versorgungsverträge über Strom, Gas, Wasser und Telefon abgeschlossen werden können. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung wird in der Regel von der jeweiligen Gemeinde nach Abschluss der Bauarbeiten auf Antrag des Eigentümers ausgestellt. Dem an die Behörde gerichteten Antrag auf Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die notarielle Kaufvertragsurkunde, die Baugenehmigung,
  • eine vom Architekten ausgestellte und von der zuständigen Architektenkammer genehmigte Bescheinigung über die Bewohnbarkeit,01
  • eine Bescheinigung über die Fertigstellung des Baus entsprechend dem genehmigten Projekt.

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung erbringt den Nachweis, dass die Mindestanforderungen an Größe, technische Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen erfüllt sind.

Allerdings muss bedacht werden, dass die einzelnen Comunidades Autónomas die Zuständigkeiten und die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen unterschiedlich geregelt haben. So ist z.B. auf den Balearen nicht die jeweilige Gemeinde, sondern der Inselrat für die Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung zuständig. Aus diesem Grunde ist es zu empfehlen, sich zuvor über die jeweiligen Besonderheiten zu informieren.

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist auch erforderlich, wenn es um die Vermietung oder den Verkauf einer Wohnimmobilie geht. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung liefert den Nachweis, dass die Immobilie ein zu Wohnzwecken bestimmtes Objekt ist, das die Mindestanforderungen an Größe, technische Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen erfüllt.

In verschiedenen autonomen Gemeinschaften besitzt die Bewohnbarkeitsbescheinigung nur eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, die insbesondere dann verlängert werden muss, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie geht.

Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de

Tel: +49-(0)69 96 22 11 23, +49-(0)221 82 82 97 09   www.loeber-steinmetz.de

In Kooperation mit Löber Steinmetz García Rechtsanwälte y Abogados S.L.P., Mallorca und Teneriffa, Tel. +34 971 72 03 72, Tel. +34 922 38 03 15

Buchbestellung:

Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

edition für internationale Wirtschaft Verlagsauslieferung W. Jenior

Marienstraße 5, 34117 Kassel, Telefon: +49 (0) 561/739 16 21, Fax: +49 (0)561/774148

E-Mail: service@jenior.de , www.edition-spanien.de