Neues Jahr, neue Regeln. Im  Jahr 2019 haben Autofahrer wieder einige Änderungen zu erwarten. Dabei gibt es zum Teil positive und sinnvolle Neuerungen, aber auch weniger gute Änderungen wie Fahrverbote in einigen Städten. Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. präsentiert die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2019.

Online-Zulassung für Neuwagen

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran, das gilt auch für die Erstzulassung von Neuwagen. Ab 2019 soll man jetzt auch Fahrzeuge online zulassen, um- und abmelden können. Diese Verordnung legte das Bundesverkehrsministerium bereits im August vor. Ab jetzt liegt es am Bundesrat, der nur noch zustimmen muss. Diese Regelung, die voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Krafttreten soll, wäre eine enorme Erleichterung für Autofahrer in Deutschland.

DAB-Radio in allen Neuwagen

Laut Beschluss des EU-Parlaments werden die Autoradios in Neuwagen ab 2019 zusätzlich zum UKW-Empfang zukünftig auch standardmäßig den Empfang von DAB+ oder anderen digitalen terrestrischen Übertragungen ermöglichen. Bisher war diese Option noch optional und gegen Extragebühren verfügbar. Sofern Neuwagen künftig also ein Radio installiert haben, müssen diese mit einer Frist von zwei Jahren auch mit DAB+ auf den Markt kommen.

Schutz vor Falschbetankung

Der Horror jedes Autofahrers: Falschbetankung! Was nur einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit erfordert, ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern geht auch schnell ins Geld. Künftig soll ein solcher Fauxpas aber nicht mehr möglich sein. Obwohl viele Hersteller bereits technische Fehlbetankungs-Schutzsysteme installieren, schreibt die EU ab 2019 nun auch einheitliche Kraftstoff-Bezeichnungen vor. Nicht selten greifen Reisende im Ausland nämlich zum falschen Zapfhahn und betanken ihr Auto verkehrt. Um dies in Zukunft zu vermeiden, sollen ab Jahresbeginn entsprechende Etiketten auf Zapfpistolen und in den Tankdeckeln von Neufahrzeugen angebracht sein.

Abgasmessungen im realen Fahrbetrieb

Neue Regelungen gibt es demnächst auch in Dingen Abgasmessungen: Ab dem 1. September 2019 soll im Rahmen der Typzulassung nicht mehr nur das WLTP-Prüfverfahren an der Tagesordnung stehen, sondern auch die direkte Messung im realen Fahrbetrieb (Real Drive Emissions, RDE). Gelten soll das Ganze für jedes neu zuzulassende Fahrzeug – ob Bus, LKW oder PKW. Dadurch sollen falsche Grenzwerte besser verhindert werden. Neuwagenkäufer können sich also auf gleich zwei Änderungen einstellen: Zum einen müssen sie bereits seit September 2018 höhere Steuern zahlen – wegen der höheren Messungen von CO2-Werten – und zum anderen der positive Fakt, dass die offiziellen Verbrauchswerte nun näher an der Realität liegen. Autohäuser müssen daher ab dem Inkrafttreten der Verordnung ebenso die neuen Werte in den Verkaufsräumen angeben.

Förderungen und akustische Warnungen bei Elektroautos

Elektroautos sind so leise, dass Fußgänger und Radfahrer oft Probleme haben, diese im Straßenverkehr zu hören. Aus diesem Grund müssen ab Juli 2019 reine Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge eine Ausrüstung mit akustischem Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) verpflichtend vorweisen können. Beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h stellt sich dann automatisch eine akustische Warnung ein. Bei einigen Herstellern wird dieses System auch VESS (Virtual Engine Sound System) genannt.  Zusätzlich werden Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei der Pauschalbesteuerung für Privatfahrten nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Diese Senkung gilt ebenso für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Nach einem Beschluss des Finanzausschuss des Bundestags gilt diese Änderung für alle zwischen 1.1.2019 und 31.12.2022 zugelassenen Elektroautos. Plug-in Hybride werden von der geänderten Regelung insofern erfasst, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können und nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Weitere Informationen zum Thema und  Fahrverbote in deutschen Städten finden Sie unter www.mobil.org

Quelle / Foto: Mobil in Deutschland e.V