Auszug aus dem Buch: Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage). 

Eigentumsvorbehalt – Reserva de Dominio

Aus dem Prinzip der Vertragsfreiheit, normiert in Art. 1255 CC, wird die Zulässigkeit des Eigentumsvorbehalts gefolgert. Bei beweglichen Sachen ergibt sich die Zulässigkeit der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts aus Art. 7.10 des Gesetzes 28/1998 v. 13.07. Der Tribunal Supremo hat in verschiedenen Urteilen die Zulässigkeit des Eigentumsvorbehalts auch bei Immobilien anerkannt (vgl. Urteile vom 15.3.1935 und vom 8.6.1963). In der Regel wird ein Eigentumsvorbehalt in der Weise vereinbart, dass sich der Verkäufer bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises das Eigentumsrecht vorbehält. In der Praxis wird der Eigentumsvorbehalt mit Zusatzvereinbarungen verbunden, die entweder so aussehen, dass für den Fall der Nichtzahlung eine Miete oder Nutzungsentschädigung vereinbart wird, oder aber -was häufiger vorkommt- in der Weise, dass der Verlust der Anzahlungsbeträge aus dem Gesichtspunkt des pauschalierten Schadensersatzes oder der Vertragsstrafe als vereinbart gilt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Bestimmung des Art. 1154 CC, wonach das Gericht die Vertragsstrafe herabsetzen kann.

Als ausgewogen sowohl im Interesse des Verkäufers wie auch des Käufers lässt sich eine Regelung bezeichnen, wonach der Grundstücksverkauf zwar unter Eigentumsvorbehalt erfolgt, der Käufer jedoch im Grundbuch eingetragen wird. Der Verkäufer sichert sich in diesen Fällen gegen die Möglichkeit der Nichtzahlung in der Regel zusätzlich dadurch, dass er sich vom Käufer Wechselakzepte mit den vereinbarten Fälligkeiten geben lässt.

In der Regel wird in Fällen dieser Art eine Vertragsaufhebungsklausel (Cláusula Resolutoria) aufgrund der Bestimmungen der Art. 1504, 1124 CC vereinbart, die auch im Grundbuch vermerkt

wird. Es bedarf dann jedoch eines Gerichtsurteils, um den Vertrag wieder rückabzuwickeln, es sei denn, die Kaufvertragsparteien heben diesen einverständlich auf.

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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .

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